Geschäftsbedingungen der Firma Schuft


1. Allgemeines. Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sie gelten in jedem Falle nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden. Der Besteller verzichtet auf eigene Geschäftsbedingungen, wenn er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

2. Angebot. Unsere Angebote sind grundsätzlich frei-bleibend. Alle Angaben in Angeboten sowie den dazu gehörigen Unterlagen, Preislisten und Werbeprospekten wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An allen von uns erstellten Angebotsunterlagen, insbesondere den Zeichnungen, Entwürfen sowie den Beilagen dazu, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Preise. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen. Alle Preise gelten ab Fabrik. Unseren Preisen liegen die zur Zeit der Auftragsbestätigung gültigen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Sollten sich bis zum Tage der Lieferung Änderungen dieser Kosten ergeben, sind wir berechtigt, entsprechende Preiskorrekturen vorzunehmen.

4. Lieferzeit. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen werden von uns so festgelegt, daß sie aller Voraussicht nach eingehalten werden können; sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen entbindet den Besteller nicht von seiner Abnahmeverpflichtung.

5. Sonderanfertigungen. Unsere Produkte sind fast ausschließlich Sonderanfertigungen, die nach Kundenwünschen angefertigt und deshalb nicht zurückgenommen werden können. Bei Änderungen oder Abbestellungen werden aufgelaufene Kosten, die entstehen oder entstanden sind, berechnet.

6. Zahlungsbedingungen. Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 30 Tagen netto / 10 Tage 2% Skonto ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Rechnungsbeträgen unter 50,- € wird kein Skonto gewährt, die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage. Bei Rechnungslegung für Beträge unter 20,- € wird ein Zuschlag von 3,- € erhoben. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind. Nach angemessener Fristsetzung sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Auftragsbestätigung. Alle Bestellungen, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Wiederverkäufer bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

8. Verpackung. Die Ware wird mangels besonderer Weisungen in branchenüblicher Weise verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

9. Lieferung und Gefahrenübergang. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt; sie gelten als selbständiges Geschäft. Mit der Übergabe an den Besteller, die Bahn, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes, geht die Gefahr in jedem Falle, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über.

10. Eigentumsvorbehalt. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Besteller erst nach Bezahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns über. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von dem Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Ware ohne oder nach der Verarbeitung weiterverkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Waren.

11. Gewährleistung. Für alle von uns gelieferten Waren wird eine Gewährleistung von 6 Monaten übernommen. Mängel an unseren Waren können sich nur auf schlechtes Material oder fehlerhafte Ausführung beziehen. Die Beseitigung des Mangels erfolgt wahlweise durch Nachbesserung oder Ersatz von uns. Weitergehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Für Fremdfabrikate gelten die uns von unseren Lieferanten auferlegten Bedingungen der Mängelhaftung. Hat der Besteller Änderungen oder Instandsetzungen selbst oder durch Dritte an unseren Waren ohne unsere Zustimmung vornehmen lassen, so entfällt unsere Garantieverpflichtung.

12. Lohnarbeit. Zur Bearbeitung übergebene Gegenstände werden entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten sicher verwahrt und mit Sorgfalt bearbeitet. Sie sind aber nicht versicherbar und es kann deshalb weder für Schäden allgemein, für Schäden bei der Bearbeitung noch für Verlust gehaftet werden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Cottbus. Gerichtsstand ist Cottbus. Im Übrigen gilt das deutsche Recht.

14. Wirksamkeit. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksm sein, so hat dieses keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen. Eine eventuell unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, daß sie in wirksamer Form dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

Fa. Gustav Schuft




Zurück zur Startseite